Empfehlungen

Auswahl, Verteilung und Aufhängung von Nistöhlen

Im folgenden möchten wir einige Erfahrungen und Hinweise aus unserer Praxis weitergeben. Diese Empfehlungen sind selbstverständlich nur ein Anhaltspunkt. Unterschiedliche Landschaften und/oder Lebensräume und die darin vorkommenden Bewohner müssen berücksichtigt werden. Manchmal kann das schon vor der Planung sein (z. B. anhand der vorkommenden oder zu schützenden Tierart und dem umgebenden Lebensraum), oder erst im Laufe der Zeit durch Praxiserfahrung im Revier (d.h. welcher Höhlentyp letztendlich erfolgreicher ist). Da die Natur hier oft überraschende und spannende Entwicklungen zeigt, ist die schrittweise Überprüfung der eingesetzten Nisthilfen im Laufe der Maßnahme und die Optimierung des Nistkastenangebots sehr zu empfehlen.

A | Aufhängung von Nisthöhlen für Kleinvögel
(z. B. Nisthöhlen 1B, 2M, 2B/N, 1N, 3S, 3SV, 2GR)
Es stehen i.d.R. zwei unterschiedliche Fluglochgrößen zur Auswahl:
Flugloch-Ø 32 mm ist die „Universalgröße“ in der fast alle Kleinvogel-Arten Zugang finden.
Flugloch-Ø 26 mm erlaubt nur den Zugang für Kleinmeisen (Blau-, Sumpf-, Tannen- und Haubenmeise). Die größeren Arten wie Kohlmeise, Kleiber und Sperling werden ferngehalten.
Flugloch-Sondergrößen z. B. Ø 45 mm für bestimmte Arten wie z. B. die größeren Stare. Kleinere Arten können die Nisthöhle ggf. trotzdem nutzen.

In umzäunten Grünflächen, in Waldschonungen, Dickungen, Gärten u.ä. können Höhlen in Augenhöhe hängen (1,5 bis 2 m), um sie vom Boden aus leichter kontrollieren und reinigen zu können. Im Forst oder bei bewirtschafteten Flächen empfiehlt sich eine größere Aufhängehöhe, um Beeinträchtigungen und Störungen zu minimieren. I.d.R. werden die Nisthöhlen dort etwa 2,8 bis 3,5 m hoch aufgehängt, was noch eine gute Erreichbarkeit mit Leitern gewährleistet. Als Obergrenze für die höchste Aufhängung können die umliegenden Bäume dienen, deren Wipfelhöhe nicht überschritten werden sollte. Ausnahmen hierbei sind, besonders in Städten, bestimmte Gebäudebrüterquartiere (Mauersegler, Sperling, Fledermaus) für die diese Grenze nicht zu beachten ist, also auch in weit über 15 m Höhe angenommen werden. Bitte kein Nistmaterial oder Einstreu einlegen, da Kleinvögel ihre Nester immer wieder von Neuem bauen.

B | Anzahl der Nistgeräte pro Hektar und Verteilung
Die Zahl der Nisthöhlen ist immer abhängig vom jeweiligen Lebensraum.
In Gärten kann bei Nistplatzmangel an jedem zweiten Baum eine Nisthöhle aufgehängt werden. Es gibt keinen Mindestabstand für Vögel – an einem Baum können zwei Meisenpaare problemlos in direkter Nachbarschaft zueinander brüten, denn die Vögel bestimmen je nach Nahrungsangebot und Jahreszeit ihren Mindestabstand zueinander selbst. In Wäldern können je nach Alter und Art der Bäume und Nahrungsgrundlage („Schädlingsbefall“) zwischen 1 bis 40 Nisthöhlen je Hektar (= 100 x 100 m) hängen.
Die Nisthöhlentypen bzw. Fluglochweiten können wie folgt verteilt werden, wenn noch keine Erfahrungswerte vorliegen:
60 % der Nistkästen mit Fluglochdurchmesser 32 mm oder oval.
20 % Fluglochdurchmesser 26 bzw. 27 mm.
20 % sollten sich aus Baumläufer- und Halbhöhlen- oder Nischenbrüterhöhlen zusammensetzen (vgl. Typen 2B, 2BN, 2H, 2HW, 1N).

Hinweis: Es sollten nicht alle Nisthöhlen zur Jungenaufzucht besetzt sein, da ein großer Teil als Übernachtungsquartier oder Nahrungsdepot genutzt wird. Erst wenn in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren in etwa 60 bis 70 % ­Nester gefunden werden, ist eine optimale Sättigung mit Nisthöhlen erreicht.

C | Allgemeines zur Aufhängung von Nisthöhlen
Himmelsrichtung: Das Flugloch sollte etwa nach Südosten gerichtet sein. An windgeschützten Aufhängeplätzen oder in Siedlungen ist dies aber nicht immer zwingend notwendig. Bei größeren Fluglochweiten (z. B. ab 45 mm) auf eine wetterabgewandte Position achten.

Reinigung: Die Reinigung, d. h. das restlose Entfernen des alten Nestes, kann in Gärten und Wäldern von Mitte September an erfolgen. Kratzen Sie das alte Nest bitte nur heraus. Die Verwendung eines Sprays o. ä. ist normalerweise nicht notwendig. Falls der Kasten extrem verschmutzt oder mit Parasiten besetzt war, empfiehlt sich das Ausspülen der Nisthöhle mit kaltem oder heißem Wasser und ggf. biologisch abbaufähiger Seifenlauge.
Befestigung: SCHWEGLER-Nisthöhlen zur Stammbefestigung (meist erkennbar an ihrer braunen oder schwarzen Farbe) werden mit einem speziellen forstgeprüften Alunagel geliefert, der den Baum nicht schädigt, wie z. B. Kupfer- oder Stahlnägel. Auch das Sägeblatt im Sägewerk oder die Kette der Motorsäge wird nicht beschädigt und Verletzungen so vermieden. Durch den glatten Schaft und Rostbeständigkeit kann er auch nach Jahren wieder entfernt werden und es entsteht nur eine marginale, punktuelle Stammnarbe. Alunägel an Baumstämmen nur bis zu zwei Drittel einschlagen, so kann der Baum wachsen. Ungefähr alle fünf Jahre den Nagel etwas herausziehen. Die Nisthöhlen können ohne Entfernen des Nagels jederzeit an- und abgehängt werden. Schwerere Nisthöhlen (vgl. D) werden i.d.R. mit einem integrierten Aufhängeklotz geliefert, wodurch eine Befestigung mit mehreren Alunägeln und das spätere An- und Abhängen ohne den Nagel zu entfernen, möglich ist.

Fremdbelegung: Durch die akute Wohnungsnot in unseren ausgeräumten und bewirtschafteten Landschaften kann es vorkommen, dass Nisthöhlen von ganz anderen Arten als ursprünglich vorgesehen, besiedelt werden, wie z. B. Hummeln, Wespen, verwilderten Bienen, Hornissen, Bilchen wie z. B. Siebenschläfer oder Haselmaus. Diese verdienen ebenso Schutz – bitte lassen Sie diese unbeschadet in den Nisthöhlen. Hängen Sie statt dessen zusätzlich für diese Tiere weitere ggf. spezielle SCHWEGLER-Nisthöhlen auf.

Neue Nisthöhlen: Diese sollten am besten im Herbst aufgehängt werden, da sie im Winter den Vögeln als Nachtquartiere dienen. Dieser Schutz vor Zugluft und Kälte ist, noch stärker als eine Fütterung, ein wichtiger Faktor für das Überleben in strengen Wintern.

D | Größere Nisthöhlen Eulen, Hohltauben, Turmfalken etc.
(z. B. Höhlen Nr. 4, Nr. 5, Nr. 28, Nr. 29, Nr. 30, 1WK, 2TF, 2CM)
Empfohlene Aufhängehöhe: Etwa 4 bis 6 m. Hier erfolgt die Annahme schnel­ler, wenn in die vorgeformte Bodenmulde eine größere Schicht ­Hobel­späne, Holzmull oder gewaschener Sand gestreut wird (nicht bei Dohle). Für Hohltauben oder Rauhfuß- und Waldkauz ist es ratsam auf einer Fläche von 50 ha ein bis zwei Höhlen aufzuhängen. Dies ist dann ein Minimum an Nisthöhlen, um die dann im Frühjahr i.d.R. heftig konkurriert wird. Eine Erhöhung der Nisthöhlendichte verspricht einen größeren Erfolg zur Vorbeugung gegen „Schadinsekten“.

E | Das Aufhängen von Fledermaushöhlen
Die Aufhängung und Wartung von speziellen Fledermaushöhlen wird in der Kategorie Fledermäuse ausführlich beschrieben.

F | Nisthilfen an Gebäuden (Niststeine etc.)
Für Gebäudebrüter gelten oftmals abweichende Empfehlungen. Bitte beachten Sie die jeweilige Produktbeschreibung. Besonders bei Mauerseglern und Fledermäusen ist auf größere Höhe  ab 5 m und den freien Einflug ohne Simse direkt unterhalb der Kästen zu achten.